Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom UpsideDown Studio

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) stellen die Grundlage für die zwischen den Kunden und dem UpsideDown Studio Christian Teves, Louisenstraße 98, 61348 Bad Homburg von der Höhe, begründeten Rechtsverhältnisse dar. 

 

  1. Allgemeine Informationen, Anmeldung und Vertragsschluss

Das UpsideDown Studio bietet den Kunden die Möglichkeit, an zahlreichen Kursen teilzunehmen. Dies kann sowohl mit einer dauerhaften Vertragsbindung („PoleAbo Mitgliedschaft“) geschehen, als auch auf Einzel-Bezahlbasis. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit eine 10er-Karte für 10 Kurseinheiten zu erwerben. .
Darüber hinaus bietet das UpsideDown Studio die Möglichkeit eines (kostenpflichtigen) Schnuppertrainings für interessierte Einsteiger an.

Die Anmeldung zu allen Kurs- und Trainingsangeboten erfolgt über die Plattform Eversports.de. Andere Wege der Anmeldung werden nicht berücksichtigt. Eine solche Anmeldung ist für die Kunden verbindlich. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Teilnahme am Kurs, wenn die Anmeldungsmöglichkeiten für den betreffenden Kurs, zuvor wegen Überfüllung ausgeschlossen wurde. Darüber hinaus hat der Kunde keinen Anspruch auf die Kursteilnahme, wenn das UpsideDown Studio dem Kunden innerhalb von 24 Stunden eine Mitteilung in Textform dahingehend zukommen ließ, dass eine Teilnahme aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist.

Die UpsideDown PoleAbo Mitgliedschaft kommt durch den Abschluss eines gesonderten schriftlichen Vertrages zwischen dem UpsideDown Studio – Christian Teves und den Kunden zustande.

Darüber hinaus bietet das UpsideDown Studio – Christian Teves den Kunden bei besonderen Gelegenheiten die Möglichkeit für sich zu trainieren, ohne dass ein Training stattfindet („Freies Training“). Bei dem freien Training ist ein Trainer nicht immer anwesend und auch die ggf. anwesenden Trainer vom UpsideDown Studio sind nicht verpflichtet den Kunden Hilfestellung zu leisten bzw. ihre Fragen zu beantworten. Das Modul „Freies Training“ beinhaltet nur die Zurverfügungstellung des Raumes und des Equipments für eine bestimmte Zeit.

 

  1. Teilnahme

Am Training dürfen nur gesunde Personen teilnehmen. Durch die Anmeldung versichert der Teilnehmer gesundheitlich in der Lage zur Teilnahme an dem gebuchten Workshop zu sein. Handicaps sind dem Trainer vor dem Workshop mitzuteilen. Der Trainer behält sich das Recht vor, den Teilnehmer von dem Workshop und oder Training auszuschließen. Bei Verspätung zur Teilnahme an dem Workshop und oder Training, geht dies zu Lasten des Teilnehmers. Anweisungen des Trainers müssen befolgt werden. Bei Überbuchung behält sich der Veranstalter das Recht vor die Anmeldung zurückzuziehen. Bei Teilnahme von Minderjährigen (unter 18 Jahre) ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzubringen.

Der Teilnehmer ist verantwortlich an Schäden, die er im Unterrichtsraum, Umkleide, Fitness Studio während seines Aufenthaltes verursacht.

Aus organisatorischen Gründen ist sowohl das Nachholen von Stunden als auch die Rückerstattung eines Teils der Kurskosten nicht möglich. Nach Vorlage eines ärztlichen Attests kann die verpasste Einheit, soweit ein Platz frei ist, in einem parallellaufenden Kurs, nachgeholt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass die verpasste Einheit innerhalb des laufenden Kurses nachgeholt werden kann.

 

  1. Copyright und Urheberschutz

Alle im UpsideDown Studio gelernten Trainingsinhalte (Poletricks, deren Namen, Bezeichnungen, sämtliche Inhalte) sowie zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien (Bilder, etc.) sind ausschließlich der persönlichen Nutzung der Teilnehmer gestattet. Alle Rechte an Namen, Bezeichnungen, Trainingsinhalten, Figuren und Trainingskonzept sind Eigentum vom UpsideDown Studio. Ohne Rücksprache und schriftliche Genehmigung darf keines der Rechte an den Inhalten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für die Zeit nach der besuchten Veranstaltung und für gewerbliche Zwecke z.B. in Form eines Trainers in einer anderen Trainingsschule (z.B. Pole Schule, Fitnessstudio etc.).

 

  1. Mitgliedschaften

Die UpsideDown Mitgliedschaft gliedert sich in unterschiedliche Modelle bzw. Teilnahmen pro Woche. Sie berechtigt die Kunden, abhängig von dem jeweiligen Modell, zur Teilnahme an bestimmten Kursen, die vom UpsideDown Studio angeboten werden. Diese Kurse werden in dem Kursaushang in „lila“ ausgewiesen.

Verpassten Einheiten werden nicht auf die nächsten Wochen/ Monate angerechnet.

 

  1. Gültigkeit der Karten

Alle Karten vom UpsideDown Studio (10ner-Karten sowie Freies Training Karten) sind 12 Monate lang ab dem Kaufdatum gültig. Nach Ablauf des letzten Tages des 12 Monats verliert die Karte ihre Gültigkeit und der Kunde hat keinen Anspruch mehr aus der Karte.

 

  1. Mindestalter

Das Mindestalter der zugelassenen Kunden ist 18 Jahre. Minderjährige dürfen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern teilnehmen. Das UpsideDown Studio behalt sich das Recht vor von den Minderjährigen die Telefonnummer der Eltern zu erfragen um sich Einwilligung ggf. telefonisch bestätigen zu lassen.

 

  1. Fotos und Videos

Film- und Fotoaufnahmen während der Kurse sind verboten. Ausnahmen sind möglich, wenn keine dritten Personen auf den Aufnahmen zu sehen sind bzw. die anwesenden Teilnehmer ausdrücklich in die Aufnahme eingewilligt haben.
Das UpsideDown Studio wird von den Kunden keine Aufnahmen, ohne vorher eine Einwilligung der Kunden in Textform zu einer solchen Verbreitung eingeholt zu haben.

 

 

  1. Preise

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise können dem Preisaushang entnommen werden. Die UpsideDown Mitgliedschaft sieht ein modulares Preissystem vor. Ein Modulwechsel kann gemäß Punkt 17 dieser AGB vorgenommen werden.

Das UpsideDown Studio hat das Recht die Preise für die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende zu erhöhen und den Kunden das neue Preisangebot branchenüblich zu kommunizieren. Im Fall einer solchen Erhöhung hat der Kunde mit einer Mitgliedschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht. Erfolgt eine solche Kündigung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der neuen Preisbedingungen, schuldet der Kunde den neu festgesetzten Betrag.

Die anderen Preise können ohne Vorankündigung jederzeit erhöht werden, da der Kunde insoweit jedes Mal neu entscheidet, ob er einen Kurs, eine einzelne Kursstunde oder eine Stempelkarte käuflich erwerben mochte oder nicht.

 

  1. Änderungen und Anpassungen

Das UpsideDown Studio behält sich das Recht vor bestehende Kurspläne, Termine oder angekündigte Trainingsinhalte sowie die Trainer zu ändern bzw. anzupassen, falls eine solche Änderung oder Anpassung aus vernünftigen Gründen notwendig ist. Die Kunden werden über eine solche Änderung oder Anpassung zeitnah (mindestens 1 Tag im Voraus) in Kenntnis gesetzt.

Bei kurzfristigem Kursausfall, dessen Grunde in den Verantwortungsbereich vom UpsideDown Studio fallen, wird den Kunden mit der Mitgliedschaft die Möglichkeit bieten, den Ersatztermin in der unmittelbar darauffolgenden Woche zusätzlich nachzuholen.

Die Preise beinhalten den derzeitigen Mehrwertsteuersatz von 19%. Bei einer gesetzlichen Erhöhung des Steuersatzes erhöht sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend der Differenz vom alten zum neuen Steuersatz

 

  1. Urlaub/Krankheitsfall Ruhens Phase

Die Kunden haben das Recht ihre Mitgliedschaft für einen Zeitraum ab einem (1) Monat bis zu zwei (2) Monaten ruhen zu lassen, wenn die Ruhens Phase nachweislich für eine längerfristige Reise oder die Genesung von einem Krankheitsfall erforderlich ist. Im Krankheitsfall (ärztliche Sportunfähigkeitsbescheinigung erforderlich) hat der Kunde das Recht die Mitgliedschaft ab einem (1) Monat bis zur Genesung ruhen zu lassen. In der jeweiligen Ruhens Phase sind keine Beiträge zu entrichten.

In beiden Fällen gilt das Recht ausschließlich, wenn der Kunde die Ruhens Phase mindestens 2 Wochen vor Beginn der Ruhens Phase in Textform angekündigt hat. Eine rückwirkende Geltung der Ruhens Phase ist nicht möglich, eine Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge wird nicht gewährt.

In allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit eine individuelle Ruhens Vereinbarung mit dem UpsideDown Studio auszuhandeln.

 

  1. Urlaub des UpsideDown Studios

Das UpsideDown Studio hat während der hessischen Weihnachtsschulferien geschlossen. Während der Urlaubsphase gilt ein geänderter Kursplan. Der Urlaubskursplan sowie die genauen Daten werden den Kunden rechtzeitig vorher kommuniziert. Während der Urlaubsphasen schulden die Kunden mit der UpsideDown Mitgliedschaft weiterhin den vollen monatlichen Beitrag.

 

  1. Feiertage

An gesetzlichen Feiertagen (außer bei angekündigten Ferien) finden die regulären Kurse statt. Hier behält sich das UpsideDown Studio die Möglichkeit vor auf Einzelfallbasis freies Training bzw. Specials oder Workshops anzubieten. Das Angebot erfolgt, falls überhaupt, ausschließlich auf freiwilliger Basis und aus Kulanz und begründet insoweit kein Gewohnheitsrecht den Kunden.

 

  1. Bezahlung

Die Zahlungen für die Einzelstunden, Kurse, Karten sowie die Schnuppertrainings sind vor Beginn des jeweiligen Kurses fällig. Der monatliche Beitrag für die das UpsideDown PoleAbo ist zum 03. eines jeden Monats fällig.

Die Erfüllung der jeweiligen Zahlungsverbindlichkeiten für alle Kurse ist in bar oder durch Überweisung zu leisten. Überweisungen sind ausschließlich auf das angegebene Bankkonto zu leisten.

Bei Bezahlung eines Kurses durch Überweisung ist ein Überweisungsnachweis in Textform zum Kurs mitzubringen. Dies gilt sowohl für Einzelzahlungen als auch für den Erwerb von 10er Karten. Ohne einen solchen Nachweis behält sich das UpsideDown Studio das Recht vor von den Kunden eine Barzahlung zu fordern oder die Kunden nicht zum Kurs zuzulassen. Sollte sich nach Ausübung eines dieser Rechte herausstellen, dass die Überweisung tatsächlich erfolgte, hat der Kunde das Recht auf Erstattung des zu viel gezahlten Betrages oder auf eine zusätzliche Kursteilnahme (Wahl des Kunden).

Die Bezahlung eines UpsideDown Abos ist ausschließlich durch Überweisung oder Lastschrift zu leisten. Bei einer Verspätung der Überweisung des monatlichen Beitrags für zwei aufeinander folgende Monate (z.B. keine Überweisung zum 03.02. und keine Überweisung zum 03.03.) hat das UpsideDown Studio das Recht der außerordentlichen Kündigung. Weitere gesetzliche Ansprüche des UpsideDown Studio bleiben unberührt.

 

 

  1. Stornierung von Trainings/Kursen

Der Kunde kann sich bis zu 7 Tage über das jeweilige Buchungssystem kostenlos von einem gebuchten Kurs abmelden. Bei Abos oder 10er Karten sind es 24 Stunden im Voraus. Stornierungen bzw. Abmeldungen sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist und über das System vorgenommen werden. Mitteilungen über andere Kommunikationswege (z.B. Anrufe, Whatsapp, Emails etc.) werden nicht berücksichtigt. Hat der Kunde nicht innerhalb der gültigen Frist eine Stornierung über das Buchungssystem vorgenommen und erscheint im System immer noch als für den Kurs angemeldet, wird der volle Zahlungsbetrag fällig.

Soweit das UpsideDown Studio eine hiervon abweichende Rücktrittspraxis zulässt, geschieht dies ausschließlich aus Kundenfreundlichkeit und auf Kulanzbasis und begründet kein Gewohnheitsrecht des Kunden auf einen unentgeltlichen Rücktritt später als 24 Stunden vor dem jeweiligen Kurstermin.

 

  1. JGA/Gruppenevents Stornierung

Eine verbindliche Reservierung eines Termins setzt die Überweisung einer nicht erstattungsfähigen Anzahlung voraus, die dem Mindestbetrag für einen JGA / Gruppenevents mit drei Personen entspricht. Die jeweils aktuell geltenden Preise sind bitte anzufragen.

Die restliche Bezahlung des JGA / Gruppenevents erfolgt entweder vor Ort in Bar oder durch Überweisung. Im Falle einer Überweisung des kompletten Betrages besteht ein Anspruch des Kunden auf eine Rückerstattung der Differenz zu der nicht erstattungsfähigen Anzahlung im Falle einer kompletten Stornierung des JGA / Gruppenevents seitens des Kunden nur, wenn die Stornierung dem UpsideDown Studios mindestens 7 Tage vor dem Termin zugeht.

 

  1. Workshops Stornierung

Eine Stornierung von verbindlich gebuchten Workshops mit externen Anbietern ist nicht möglich. Bei einer verbindlichen Buchung schuldet der Teilnehmer den vollen Preis für den jeweils gebuchten Workshop. Eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge für den Fall, dass der Teilnehmer nicht mehr an dem Workshop teilnehmen kann, wird nicht vorgenommen. Der Teilnehmer hat das Recht eine Ersatzperson an seiner statt teilnehmen zu lassen. Diese ist unverzüglich an das UpsideDown Studio zu kommunizieren. Das UpsideDown Studio kann die Teilnahme der Ersatzperson aus wichtigen Gründen ablehnen (zum Beispiel, wenn die Ersatzperson nicht über hinreichend Erfahrung für das Trainingsniveau des jeweiligen Workshops verfügt).

  1. Haftung

Das UpsideDown Studio haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründen.

Sofern das UpsideDown Studio auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet das UpsideDown Studio nur für direkt aus der Pflichtverletzung entstandene Schäden. Soweit die Haftung des UpsideDown Studios ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des UpsideDown Studios.

  1. Kündigung

Der Kunde kann die UpsideDown Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem UpsideDown schriftlich oder per E- Mail zuzuleiten. Kündigungen via Facebook, Whatsapp oder Sms werden als unverbindliche Ankündigung der Kündigungsintention gewertet und sind nicht fristwahrend.

Darüber hinaus haben beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus § 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund).

 

  1. Änderung

Der Kunde kann die UpsideDown Mitgliedschaft mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende ändern (Wechsel zu mehr oder weniger Trainings in der Woche). Die Änderung ist dem UpsideDown Studio schriftlich oder per E-Mail zuzuleiten. Änderungen via Facebook, Whatsapp oder Sms werden als unverbindliche Ankündigung der Änderungsintention gewertet und sind nicht fristwahrend. Das UpsideDown Studio behält sich das Recht vor, von dieser Regelung eine Ausnahme zu machen, wenn eine Änderung von einem (1) zu mehr Trainings in der Woche erfolgt und der Kunde die entsprechende Zahlung nachweislich auf den höheren Betrag umgestellt hat.

 

  1. Gerichtsstand und Rechtswahl

Alle Rechtsbeziehungen mit des UpsideDown Studios unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sofern sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall soll eine Regelung anstatt der unwirksamen Regelung treten, die nach der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der anderen zwischen den Parteien bestehenden Dokumentation dem am nächsten kommt, was die Parteien vernünftigerweise gewollt und erwartet hätten.